nisg-meldekompass.atNISG 2026 MeldeKompass · Version 1.1.1 · Stand 18.10.2026
NIS2 · NISV 2026 · DVO (EU) 2024/2690

NISG 2026 MeldeKompass

Ist der Cybersicherheitsvorfall meldepflichtig? Der NISG 2026 MeldeKompass prüft das Schritt für Schritt nach NISG 2026, NISV 2026 und DVO (EU) 2024/2690, auch für Einrichtungen in mehreren Sektoren. Er rechnet die Schwellenwerte für die eigene Einrichtung aus, plant die Fristen ab Feststellung der Erheblichkeit samt Kalenderdatei, erzeugt Meldetexte in der Reihenfolge der Formulare des Bundesamts fasst die Lage auf einer Seite für die Geschäftsleitung zusammen und dokumentiert jeden Vorfall versioniert als Textdateien im eigenen Ordner, auf Wunsch auch als Übung.

Meldewege, Fristen und Rechtsstand

Meldeformulare und Meldestellen

Gemeldet wird über das NIS-Meldeportal im USP. Die PDF-Formulare des Bundesamts sind für den Fall gedacht, dass das Portal technisch nicht erreichbar ist: Bundesamt für Cybersicherheit – Recht und Dokumente.

Berichte im Meldeportal

  • Frühwarnung binnen 24 Stunden, nur einmal. Liegen die Angaben der Meldung schon innerhalb der 24 Stunden vor, kann direkt die Meldung abgegeben werden; eine gesonderte Frühwarnung ist dann nicht nötig.
  • Meldung binnen 72 Stunden (Vertrauensdienste 24 Stunden), nur einmal. Angaben der Frühwarnung werden übernommen und lassen sich aktualisieren.
  • Zwischenbericht nur auf Ersuchen des CSIRT oder der Cybersicherheitsbehörde, nach der Meldung, auch mehrfach.
  • Fortschrittsbericht Pflicht, wenn der Vorfall beim Termin des Abschlussberichts noch andauert. Nach der Meldung auch mehrfach freiwillig, um den Status zu aktualisieren.
  • Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung. Ist die Vorfallsbehandlung schon innerhalb der Fristen für Frühwarnung bzw. Meldung abgeschlossen und liegen alle abschließenden Angaben vor, kann er unmittelbar übermittelt werden. Das Abwarten weiterer Informationen darf Frühwarnung oder Meldung aber nicht verzögern; das wäre nicht unverzüglich und damit nicht fristgerecht.
  • Achtung: Der Abschlussbericht kann nur einmal übermittelt werden und schließt den Vorfall im Meldeportal endgültig ab. Danach sind weder weitere Berichte noch ein Widerruf möglich.
  • Widerruf nur nach einer Frühwarnung oder Meldung und vor dem Abschlussbericht, nur einmal. Er schließt den Vorfall ohne weitere Berichtspflichten ab.
  • Wochenende: Die Fristen laufen auch am Wochenende, selbst wenn die Dienste dann nicht angeboten werden (FAQ des Bundesamts zu Meldungen, Stand 25.09.2026).
  • Andere Mitgliedstaaten: Die Meldung in Österreich erfüllt Meldepflichten in anderen Mitgliedstaaten nicht automatisch; selbst prüfen (FAQ des Bundesamts zu Meldungen, Stand 25.09.2026).
  • Öffentliche Verwaltung: Laut Bundesamt wird an einer Anbindung über den Portalverbund gearbeitet; sie soll zeitnah nach dem 1. Oktober 2026 verfügbar sein. Den aktuell verfügbaren Zugangsweg vorab prüfen. Die Informationen des Bundesamts können sich kurzfristig ändern.

Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit, Meldepflicht und Fristen, Stand 05.10.2026.

Anwendungsbereich

Das Werkzeug richtet sich an Einrichtungen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtung unter das NISG 2026 fallen (§ 24). Ob das zutrifft, prüft es nicht. Die Meldepflicht betrifft die gesamte Einrichtung. Die Sektoren werden aus der Vorbereitung vorausgewählt; nach ihnen richten sich die besonderen Kriterien der DVO und die zuständigen CSIRTs.

Verschlüsselte Kommunikation

Rechtstexte zur Checkliste

Wortlaut der Vorschriften, auf die sich Checkliste und Ergebnisse stützen, samt den Begriffen aus UWG, IFG und Richtlinie (EU) 2016/943, auf die sie verweisen, dazu Auszüge aus den Erläuterungen zur NISV. In der Checkliste steht derselbe Wortlaut aufklappbar bei jeder Frage.

Rechtsstand

Rechtsstand: NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) in der Fassung vom 01.10.2026; NISV 2026 (BGBl. II Nr. 290/2026, kundgemacht am 01.10.2026) samt Erläuterungen vom 02.10.2026; Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690; für den Begriff des Geschäftsgeheimnisses und der geheim zu haltenden Informationen § 26b UWG und § 6 IFG in der Fassung vom 12.10.2026 sowie Richtlinie (EU) 2016/943; Meldeformulare des Bundesamts für Cybersicherheit, Version 1.0, Stand 01.10.2026. Spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt.

Quellen

Über dieses Werkzeug, rechtliche Hinweise und Datenschutz

Versionsstand

NISG 2026 MeldeKompass, Version 1.1.1, Stand 18.10.2026. Rechtsstand siehe „Meldewege, Fristen und Rechtsstand“.

Autor und Kontakt

Der MeldeKompass wird von Thomas Eder entwickelt und gepflegt. Rückmeldungen und Fragen gerne per E-Mail:

Impressum

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Entwicklung mit KI

Transparenzhinweis: Dieses Werkzeug wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz entwickelt. Programmcode, Texte und Gestaltung sind unter Einsatz des KI-Systems Claude (Anthropic) entstanden.

Das Werkzeug selbst enthält kein KI-System und überträgt keine Daten an KI-Dienste. Die Ergebnisse entstehen nach fest hinterlegten, nachvollziehbaren Regeln. Der Hinweis dient der Transparenz im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689.

Haftungsausschluss

Dieses Werkzeug ist eine kostenlose Orientierungshilfe ohne Gewährleistung. Es ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Prüfung des Einzelfalls und die Entscheidung der Einrichtung. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich sind ausschließlich die Rechtsvorschriften und die Vorgaben der zuständigen Behörden.

Auslegungen, etwa zum Zusammenwirken von NISV und DVO bei mehreren Sektoren, und Empfehlungen sind im Werkzeug als solche gekennzeichnet.

Datenschutz und Datensicherheit

  • Das Werkzeug läuft vollständig lokal im Browser. Es sendet keine Daten an Server, setzt keine Cookies, verwendet kein Tracking und lädt keine externen Schriften oder Skripte. Eine Content Security Policy in der Datei unterbindet Netzwerkzugriffe technisch.
  • Daten werden ausschließlich als Textdateien im gewählten Ordner gespeichert. Der Browser merkt sich nur, welcher Ordner verbunden war, und den eingegebenen Namen der bearbeitenden Person.
  • Vorfalldaten sind vertraulich und enthalten personenbezogene Daten von Ansprechpersonen. Zugriffsschutz, Sicherung, Aufbewahrung und Löschung des Ordners liegen in der Verantwortung der nutzenden Einrichtung.

Systemvoraussetzungen

  • Volle Funktion mit aktuellem Microsoft Edge oder Google Chrome: Ordner wählen, lesen und schreiben.
  • Andere Browser: Datenordner einlesen; Speichern lädt Textdateien herunter, die von Hand abgelegt werden.
  • Keine Installation und keine Internetverbindung nötig, außer für Links zu Behörden.
  • Mehrere Personen können denselben Datenordner auf einem Netzlaufwerk nutzen. Eine Bearbeitungssperre zeigt, wer einen Vorfall gerade geöffnet hat, und verhindert widersprüchliches Speichern.

Nutzungsbedingungen

Der NISG 2026 MeldeKompass wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Jede Person und jede Organisation darf ihn nutzen, auch gewerblich und ohne Registrierung.

  • Die Datei darf unverändert und unentgeltlich weitergegeben werden, zusammen mit dem LIESMICH und mit diesen Hinweisen.
  • Änderungen am Werkzeug, Umbenennung, Verkauf und das Entfernen der Urheber- und Haftungshinweise sind ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet.
  • Daten, die mit dem Werkzeug erfasst werden, gehören der nutzenden Einrichtung. Sie verlassen deren Ordner nicht.
  • Die Nutzung erfolgt ohne Gewährleistung und auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist.

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